Die Privaten Krankenversicherungen (PKV) bieten für fast jede Berufs- oder Personengruppe passende Tarife an. Arbeitnehmer, deren Einkommen über der derzeit geltenden Versicherungspflichtgrenze von 48.600 Euro (monatlich 4.050 Euro) liegt, können eine private Krankenversicherung in Anspruch nehmen.
Die Aufnahme einer Person in die Versicherung ist bei privaten Versicherungsunternehmen dabhängig von Beruf, Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand, Einkommen und der im Versicherungsschutz enthaltenden Leistungen. Neben Arbeitnehmern, deren Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet können sich auch andere Personen, die nicht der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegen in der PKV versichern. Dazu zählen Beamte, Selbständige und Freiberufler.
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