Die Abgeltungssteuer gilt seit gut einem Jahr, private Kapitalerträge (Zinsen, Dividende, Kursgewinne) werden pauschal mit 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und eventuell Kirchensteuer beaufschlagt. Für Aktien-, Zertifikate- und Fontsanleger führt dies zu einer hohen steuerlichen Mehrbelastung.
Eine legale Möglichkeit die Abgeltungssteuer zu umgehen bieten Lebensversicherungen. Versicherungen sind in der Regel nicht von der Abgeltungssteuer betroffen - die Ansparphase ist komplett steuerfrei. Rentenzahlungen werden mit einem günstigen Ertragsanteil besteuert, bei Kapitalauszahlungen ist meist nur die Hälfte der Erträge steuerpflichtig.
Bei entsprechenden Angeboten dürfen Kunden ihre Vennögensbildung per Police nach dem individuellen Baukastenprinzip betreiben. Variable Beitragszahlungen und Kapitalentnahmen, lebenslange Laufzeiten und wechselnde Anlagestrategien sind steuerbegünstigt zulässig.
Die Policen müssen allerdings die Absicherung eines biometrischen Risikos, zum Beispiel Todesfall oder Langlebigkeit enthalten. Lebensversicherungen müssen einen Mindesttodesfallschutz, Rentenversicherungen einen garantierten Rentenfaktor aufweisen. Dies geht etwas zu Lasten der Rendite.
Die Anlage der Beiträge in normale, öffentliche Investmentfonds oder in versicherungsinterne Strategiefonds bleibt zulässig. Demnach eignen sich fondsgebundene Versicherungen als gute Alternative oder Ergänzung zum Fondssparen.
Das Vermögen im Versicherungsvertrag kann steuerfrei anwachsen, während laufende Fondserträge jährlich der Abgeltungsteuer unterliegen
