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Private oder gesetzliche Krankenversicherung

Private Krankenversicherung

Die Privaten Krankenversicherungen (PKV) bieten für fast jede Berufs- oder Personengruppe passende Tarife an. Arbeitnehmer, deren Einkommen über der derzeit geltenden Versicherungspflichtgrenze von 48.600 Euro (monatlich 4.050 Euro) liegt, können eine private Krankenversicherung in Anspruch nehmen.

Die Aufnahme einer Person in die Versicherung ist bei privaten Versicherungsunternehmen dabhängig von Beruf, Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand, Einkommen und der im Versicherungsschutz enthaltenden Leistungen. Neben Arbeitnehmern, deren Einkommen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreitet können sich auch andere Personen, die nicht der Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) unterliegen in der PKV versichern. Dazu zählen Beamte, Selbständige und Freiberufler.
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Reformen bei der PKV

Bei der privaten Krankenversicherung gibts es einige Reformen.

Ein Teil der Versichertenbeiträge wird in der privaten Krankenversicherung wird zur Bildung von Altersrückstellungen verwendet. Dies soll die Behandlungskosten gleichmäßger auf die Lebenszeit der Versicherten aufteilen, da in der Regel die meisten Kosten im Alter anfallen. Durch die Gesundheitsreform wird die Übertragung dieser Altersrückstellungen bei Wechsel des privaten Krankenversicherers erleichtert. Darüber hinaus können alle freiwillig in einer gesetzlichen Kasse versicherten nun innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Versicherungspflicht in den Basistarif eines privaten Krankenversicherers ihrer Wahl wechseln. PKV-Kunden, die mindestens 55 Jahre alt sind oder den regulären PKV-Beitrag nachweislich nicht mehr bezahlen können, dürfen auch nach dem 30. Juni 2009 in den Basistarif umsteigen.

Private Krankenversicherung vergleichen

Die Private Krankenversicherung bietet hochwertigen Krankenversicherungsschutz für besserverdienende Arbeitnehmer, Selbstständige und Beamte.

Selbständige, Freiberufler und Beamte können unabhängig vom Einkommen in eine private Krankenversicherung wechseln. Angestellte und Arbeitnehmer können sich privat versichern, wenn das Einkommen über der Einkommensgrenze von 47.700 Euro jährlich oder 3.975 monatlich liegt. Abhängig von der gewählten Tarifkombination sind möglich:

  • Behandlung als Privatpatient
  • Freie Arzt- und Krankenhauswahl
  • Einbettzimmer, Chefarzt-Behandlung
  • Volle Kostenerstattung bei Zahnersatz
  • Keine Zuzahlung auf Medikamente und Heilmittel (z.B. Massagen)
  • Erstattung für Sehhilfen (Kontaktlinsen, Brillen)

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