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Rentenratgeber für Frauen

Das Bundesministerium für Arbeit und Beruf hat einen neuen Rentenratgeber speziell für Frauen herausgegeben. Der Ratgeber beinhaltet viele Tipps und Infos rund um die Altersvorsorge, die anhand spezieller Lebenssituationen veranschaulicht werden.

Dabei werden alle in diesem Zusammenhang wichtigen Themen aufgegriffen.

Rentenratgeber für Frauen

Der “Rentenratgeber für Frauen” wendet sich jedoch nicht nur an Frauen, aber er behandelt speziell Themen, welche die Altersversorgung von Frauen betreffen. Deswegen haben die Herausgeber versucht, anhand spezieller Lebenssituationen konkrete Informationen zusammenzustellen und Tipps zu geben.

Die Broschüre enthält zu Beginn einige allgemeine Grundbegriffe der gesetzlichen Rentenversicherung. Insbesondere gibt sie darüber Auskunft, wie sich die besonderen Lebenssituationen von Frauen rentenrechtlich auswirken. Zu nennen sind hier die Berücksichtigung der Kindererziehung, die neue Möglichkeit der partnerschaftlichen Teilung von Rentenanwartschaften (sog. Rentensplitting), sowie die Einführung einer Kinderkomponente bei der Hinterbliebenenversorgung. Dazu gehören auch Hinweise auf die neuen Möglichkeiten der staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge.

Denjenigen, die einen “325€-Job” haben, finden hier Tipps, wie durch eigene, relativ geringe Beitragszahlungen Ansprüche auf das volle Leistungsspektrum der Rentenversicherung erworben und somit die Rentenansprüche erhöht werden können.

Die Broschüre kann als “Publikation” kostenlos bestellt werden.

Sie steht auch als “download” zur Verfügung. (Bitte beim “downloaden” bedenken, dass die Datei relativ umfangreich ist und es daher einige Zeit in Anspruch nehmen kann)

Im Einzelnen werden folgende Themen behandelt:

  • Beitragszeiten – Basis Ihrer späteren Rente

  • Geringfügige Beschäftigung

  • Künstlersozialversicherung

  • Heirat

  • Häusliche Pflege

  • Scheidung

  • Rentenarten

  • Rehabilitation

  • Erwerbsminderung

  • Altersrente für schwerbehinderte Menschen

  • Vorzeitiger Ruhestand

  • Arbeitslosigkeit

  • Stufenweise Anhebung der Regelaltersgrenze vom 65. auf das 67. Lebensjahr von 2012 bis 2029

  • Hinterbliebenenrente und zusätzliche Altersvorsorge.