Wer zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet ist, muss dies bis spätestens Montag den 2.Juni 2008 getan haben. Es gilt hier der Eingang beim Finanzamt, nicht der Poststempel.
Entweder gibt man die Steuererklärung mit den ganzen Belegen und der Steuerkarte bis einschließlich Montag, den 2. Juni 2008, beim Finanzamt ab oder man stellt unmittelbar einen Antrag auf Fristverlängerung.
Ein entsprechendes Schreiben muss man nicht selbst formulieren, sondern kann es hier herunterladen, ausdrucken, ausfüllen und abschicken.
Läst man sich von einem Steuerberater oder einem Mitglied des Lohnsteuerhilfevereins bei der Steuererklärung helfen, kann man sich den Antrag sparen, denn hier läuft die Frist noch bis zum Jahresende.
Die Frist für die freiwillige Steuererklärung läuft für das Jahr 2007 sogar noch bis Ende 2011. Hier hat man also noch jede Menge Zeit, schenkt dem Finanzamt aber die Zinsen.
