Krankenzusatzversicherung Vergleich
Die Krankenzusatzversicherung
In Deutschland sind knapp neunzig Prozent der Menschen gesetzlich krankenversichert. Der Leistungskatalog der Gesetzlichen Krankenversicherung ist über die letzten jedoch Jahre stetig beschnitten worden. Durch eine Krankenzusatzversicherung lassen sich etliche Leistungen, für die die Krankenkassen nicht aufkommen, privat versichern. Dabe lassen sich sämtliche Versorgungslücken der gesetzlichen Krankenversicherung durch eine solche Zusatzversicherung schließen. Das Angebot reicht dabei von Einzelpolicen bis hin zum kompletten Rundumschutz.
Leistungen der Krankenzusatzversicherung
Bei den abzudeckenden Leistungen einer Krankenzusatzversicherung hat der Antragsteller die Wahl, ob er die von den Anbietern geschnürten Komplettpakete nutzt oder seinen Versicherungsbedarf aus Einzelpolicen selbst zusammenstellt.
Ambulante Heilbehandlung
Von der gesetzlichen Krankenversicherung werden Heilbehandlungen wie z.B. Massagen, Krankengymnastik, Bäder etc. nur in einem eingeschränkten Umfang abgedeckt. Diese Leistungen können mit der Zusatzversicherung abdedeckt werden, zusätzlich können auch Hilfsmittel wie Sehhilfen mitversichert werden.
Stationäre Heilbehandlung
Durch eine Zusatzversicherung haben auch Gesetzlich Versicherte einen Anspruch auf freie Krankenhauswahl, Ein- oder Zweibettzimmerunterbringung und Chef- oder Spezialarztbehandlung. Diese Optionen sind jedoch relativ teuer und in vielen Krankenhäusern werden ohnehin die Zimmergrößen auf maximal drei Betten zurückgefahren. Auch die Chefarztbehandlung bedeutet nicht in jedem Fall, dass man eine bessere medizinische Versorgug erhält
Sehilfen
Die Kosten für Brillen, Kontaktlinsen und anderen Sehhilfen lassen sich ebenfalls versichern. Vielfach werden die Kosten entweder anteilig oder bis zu einer absoluten Höchstsumme übernommen.
Zahnersatz
Bei den Zahnzusatzversicherungen variieren die Leistungen besonders stark. Während die gesetztliche Krankenversicherung einen Anteil von 50 % bis 65 % von bestimmten Leistungen übernimmt, werden teure Sonderleistungen wie z.B. Gold- oder Keramikinlays überhaupt nicht übernomme, auch nicht anteilig. Dies Behandlungen lassen sich über eine Zusatzversicherung mitversichern. Hierbei wird häufig zwischen Tarifen mit Basis-, mittler oder hohen Leistungen unterschieden. Hier kann der Versicherungsnehmer die Tarife seinen Bedürfnissen entsprechend ausgestalten.
Alternative Heilbehandlung
Auch Heilpraktikerbesuche und je nach Tarif sonstige alternativmedizinische Leistungen lassen sich über eine Zusatzversicherung versichern.
Kurleistungen
Eine private Zusatzversicherung übernimmt je nach Tarifwahl einen Anteil oder die gesamten Kosten des Kuraufenthalts.
Physikalisch-Medizinische Behandlungen
Hier handelt es sich um genesungsfödernde Maßnahmen, wie Massagen und Bäder. Auch diese Leistungen lassen sich in einer Krankenzusatzversicherung mit einschließen.
KrankentagegeldversicherungBei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit zahlt der Arbeitgeber den Lohn bis zum 42. Tag weiter. Danach springt die gesetzliche Krankenkasse ein. Sie zahlt ein Krankentagegeld von bis zu 70 Prozent der für die Beiträge zur Krankenversicherung geltenden Bemessungsgrenze oder maximal 90 Prozent des Nettoeinkommens. Davon werden zusätzlich Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegepflichtversicherung abgeführt. Diese Versorgungslücke kann mit der Krankentagegeldversicherung geschlossen werden.
Krankenhauseigenbeteiligung/Krankenhaustagegeld
Wenn gewünscht, kann durch einen entsprechenden Tarif die Krankenhauseigenbeteiligung von einer Zusatzversicherunge erstattet werden. Darüber hinaus, kann auch ein erweiterter Geldbetrag in die Versicherung mit eingeschlossen werden, der dann für weitere Kosten, wie Kosten für Anfahrt, Genesungsurlaub, Lektüre oder Extragetränke, die bei einem Krankenhausaufenthalt entstehen, aufkommt.
Auslandsreisekrankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt Behandlungskosten nur in EU-Ländern und in Ländern, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Die Kosten werden jedoch nicht in jedem Fall übernommen. Die Krankenkassen erstatten in jedem Fall nur die Kosten, die auch in Deutschland erstattet würden. Kostet eine Behandlung im Ausland mehr, als dies in Deutschland der Fall wäre, muss der Versicherte die Differenz selbst tragen. Eine private Auslandsreisekrankenversicherung übernimmt diese Kosten. Zusätzlich bezahlt diese gegebenenfalls auch einen medizinisch notwendigen Rücktransport.
Wer kann sich versichern?
Eine private Krankenzsatzversicherung kann jeder gesetzlich Krankenversicherte abschließen. Die Höhe der Beiträge richten sich nach Alter, Geschlecht und Umfang der gewünschten Leistungen. Jedoch müssen Personen mit längeren Krankengeschichte und/oder evtl. Vorerkrankungen, mit einer Ablehnung oder mit Risikozuschlägen rechnen.
