Abgeltungssteuer
Die neue Abgeltungssteuer bringt vor allem für jüngere und Vorsorgesparer höhere Belastungen mit sich.
Die Abgeltungssteuer regelt von 2009 an die Besteuerung von Zinsen, Dividenden und Wertsteigerungen vollständig neu.
Von allen Kapitaleinkünften werden ab 2009 von der Bank oder der Investmentgesellschaft pauschal bis zu 29 Prozent Steuern (inkl. Soli und Kirchensteuer) an das Finanzamt abgeführt. Damit ist die Steuerschuld endgültig abgegolten. Der bisherige Sparer-Freibetrag von 750 Euro und der Webungskosten-Pauschbetrag von 51 Euro zum Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro zusammengefasst (für Ehepaare gelten die doppelten Beträge). Erst bei höheren Einnahmen greift dann die Abgeltungssteuer.
Die Umsetzung ist jedoch völlig ungerecht. Vor allem jüngere Menschen und Geringverdiener sowie Vorsorgesparer werden benachteiligt wohingegen Spekulanten entlastet werden.
Keine Werbungskosten abziehbar
Zunächst git, unter die Abgeltungssteuer fallen auch Erträge aus Zertifikaten, die bisher oft steuerfrei waren. Aktienanleger müssen nun die volle Dividende versteuern, bisher fielen Steuern nur auf die Hälfte der Dividende an. Der Steuersatz steigt hier von 25 ebenfalls auf 29 Prozent.
Anleger in sichere Zinstitel profitieren demgegenüber häufig, weil sie bisher den vollen persönlichen Steuersatz zahlen mussten und in Zukunft nur noch die meist geringere Abgeltungssteuer abführen müssen. Werbungskosten wie Depotgebühren, Finanzierungszinsen, Reisekosten zu Hauptversammlungen, Kosten für Fachliteratur oder Anlegermagazine dürfen zukünftig von den Kapitaleinkünften überhaupt nicht mehr abgezogen werden. Dies kommt einer indirekten Steuererhöhung gleich.
Belastung für Vorsorgesparer – Entlastung für Spekulanten
In Zukunft werden auch Kursgewinne von Wertpapieren – wie etwa Anleihen, Aktien, Investmentfonds etc. besteuert. Diese waren bisher meist steuerfrei, wenn man die betreffenden Papiere mindestens ein Jahr im Depot hatte.
Daraus ergibt sich, dass kurzfristig anlegende Spekulanten überproportional entlastet werden, sie müssen statt vormals fast 50 Prozent nur noch 29 Prozent Steuern zahlen. Die Kursgewinne langfristig anlegender Sparer waren bislang steuerfrei, hier fallen nun ebenfalls 29 Prozent Steuern an.
Es werden also genau die Spekulanten entlasetet, deren schädlicher Einfluss auf die Kaptialmärkte von Poliktern immer wieder kritisiert wird. Vorsorgesparer werden im Gegenzug stärker belastet, obwohl immer von der Politik betont wird, wie wichtig die private Vorsorge sei.
Zu beachten ist, dass die Reform nur für neu nach 2008 erworbene Wertpapiere (ausgenommen Zertifikate) gilt. Wer also jetzt noch kauft, profitiert noch von der alten Rechtslage. Dies sollte aber nur dann erfolgen, wenn man auch die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung hat, eine Verschuldung ist abzuraten.
Steuerfrei bleiben auch Kursgewinne, die Investmentfonds durch Kauf und Verkauf von Wertpapieren im Fondsvermögen erzielen. Erst beim Verkauf der Fondsanteile durch den Anleger wird für ab 2009 gekaufte Anteile Abgeltungssteuer fällig, wenn der Kurs der Fondsanteile gestiegen ist. Wer also öfters sein Geld zwischen Fonds umschichtet, wird von 2009 an regelmäßig zur Kasse gebeten.
Bei getrennten Depots lassen sich steuerpflichtige oder steuerfreie Wertpapiere gezielt verkaufen. Wer bereits Fondsanteile, Aktien oder Anleihen besitzt, sollte daher zwei Depots oder zumindest ein Unterdepot besitzen – eines für bis Ende 2008 gekaufte Wertpapiere, für die die Abgeltungssteuer nicht fällig wird, und eines für ab 2009 gekaufte, die steuerpflichtig sind. Denn bei späteren Verkäufen – etwa zur gezielten Verlustverrechnung – gelten die die “ältesten” Papiere eines Depots automatisch als zuerst verkauft.
Jüngere Anleger benachteiligt
Nicht nur die Vorsorgerpsarer werden von der neuen Abgeltungssteuer benachteiligt, sondern ebenso jüngere Sparer. Denn das nötige Kapital für Investitionen werden eher ältere Menschen haben, die darüberhinaus noch mit einem recht hohen Rentennvieau rechnen können.
Es trifft also genau die Sparer, die aufgrund der demographischen Entwicklung, am stärksten auf die private Vorsorge setzen müssen.
Verluste
Verluste aus abgeltungssteuerpflichtigen Wertpapieren können mit Gewinnen aus abgeltungssteuerpflichtigen Wertpapieren verrechnet werden. Dies gilt nicht für Aktienverluste. Diese können nur mit Aktiengewinnen verrechnet werden. Ein Gesamtverlust aus Kapitaleinkünften kann zukünftig nicht mehr mit anderen positiven Einkünften (zum Beispiel aus einer Arbeitnehmertätigkeit) verrechnet werden. Positive Kapitaleinkünfte können jedoch mit anderen Verlusten (zum Beispiel aus der Vermietung einer Immobilie) verrechnet werden.
Geringverdiener können ihre Kapitaleinkünfte weiterhin über die Steuererklärung versteuern, wenn sie so weniger Steuern zahlen, als mit der Abgeltungssteuer.
Wer die Religionszugehörigkeit bei der Bank nicht angiebt, muss
Kapitaleinkünfte noch mal beim Finanzamt angeben, damit die Kirchensteuer korrekt berechnet werden kann. Der Zweck der Abgeltungssteuer wird so verfehlt.
Die Abgeltunngssteuer gilt nicht für Erträge aus Riester- oder Rürup-Renten sowie private Renten- oder Kapitallebensversicherungen. Hier greifen andere steuerliche Vorschriften.
Ebenfalls nicht von der Abgeltungssteuer betroffen sind Investitionen in Kunst, Antiquitäten, Briefmarken, Münzen, Oldtimer, Wein, Schmuck, Edelsteine, Edelmetalle und so weiter. Hier gilt weiterhin die alte Spekulationsfrist von einem Jahr, danach sind alle Gewinne steuerfrei.
