Private Krankenversicherungen Vergleich
In Deutschland kann sich, wer bestimmte Voraussetzungen erfüllt, in einer privaten Krankenversicherung (PKV) gegen Kosten, die aus Krankheit oder Unfällen herrühren oder durch vorbeugende oder diagnostische Gesundheitsmaßnahmen entstehen versichern.
Im Jahr 2007 waren etwa 8,55 Millionen Menschen in Deutschland in einer privaten Krankenvollversicherung versichert, dies entspricht ca. 10,3 Prozent der Bevölkerung.
Annahmevoraussetzungen
Private Versicherungsunternehmen machen den Vertragsabschluss von Geschlecht, Alter, Gesundheitszustand, Einkommen, Beruf und zu versichernder Leistung abhängig.
In einer PKV können sich nur Personen versichern, für die keine Versicherungspflicht in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) besteht. Dies betrifft Arbeitnehmer, deren Einkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegt, Beamte, Selbständige und Freiberufler.
Für Studenten können sich von der Versicherungspflicht in der GKV zu Beginn des Studiums oder bei Auslauf der kostenlosen Familienversicherung befreien lassen kann. Die PKV bietet für sie bis zum 30. Lebensjahr (analog zur GKV) Studententarife an.
Rückkehr in die Gesetzliche Krankenversicherung
Die GKV nimmt nach dem gegenwärtig geltenden Recht ehemals in einer privaten Krankenversicherung Versicherte wieder auf, wenn diese versicherungspflichtig werden. Dies geschieht beispielsweise nach Aufgabe einer selbständigen Tätigkeit und Aufnahme einer nichtselbständigen Beschäftigung für mindestens zwölf Monate, wenn sie unter 55 Jahre alt sind und ihr Einkommen unter die Versicherungspflichtgrenze gesunken ist.
Beiträge
Die Beiträge zur PKV sind anders als bei der GKV einkommensunabhäng.
Der Anfangsbeitrag richtet sich nach folgenden Kriterien:
- Geschlecht – Frauentarife sind aufgrund der höheren Lebenserwartung und einer anderen Risikoeinstufung teurer. Ab dem 1. Januar 2008 sind Kosten für Geburten und Schwangerschaftsvorsorge aufgrund des AGG auf Männer und Frauen zu verteilen
- Eintrittsalter der versicherten Person.
- Berufsgruppe – z.B. gibt es für Angehörige des Öffentlichen Dienstes Vergünstigungen, für manche Berufe auch Risikozuschläge
- Tarifliche Leistungen – Höhere Leistungen (z. B. Chefarzt-Behandlung) ergeben einen höheren Beitrag.
- Gesundheitszustand – Entsprechende Vorerkrankungen führen zu:
- Risikozuschlägen sind meist prozentuale Aufschläge auf den Normalbeitrag. Diese können unter Umständen, jedoch nur auf Antrag des Versicherungsnehmers, je nach Gesundheitszustand, nach geraumer Zeit überprüft und gegebenenfalls reduziert werden.
- Leistungsstaffelung – Der Versicherer gewährt, zumeist im Zahnersatzbereich, eine in den ersten Versicherungsjahren gestaffelte, summenmäßig begrenzte Erstattung.
- Leistungsausschlüsse schließen die Behandlungskosten für die Diagnose einer bestimmten Vorerkrankung aus.
- Ablehnung – Private Krankenversicherer können, im Gegensatz zur GKV, einen Antragsteller aufgrund seines Gesundheitszustandes auch ganz ablehnen. Ausnahme sind Nachversicherung eines Neugeborenen. Besteht für ein Elternteil seit mindestens drei Monaten eine Vollversicherung, muss der Neugeborene innerhalb von 2 Monaten ab dem 1. des Geburtsmonats unabhängig seines Gesundheitszustandes ohne Risikozuschläge vom Versicherer akzeptiert werden (Kontrahierungszwang). Dies gilt in ähnlicher Form auch bei Adoption, hier kann jedoch ein Risikozuschlag von bis zu 100 % erhoben werden..
- Kontrahierung aufgrund gesetzlicher Regelung – Seit dem 1. Juli 2007 müssen unversicherte Personen auch mit risikoerheblichen Vorerkrankungen ohne Beitragsaufschlag in den modifizierten Standardtarif aufgenommen werden.
