Bei der privaten Krankenversicherung gibts es einige Reformen.
Ein Teil der Versichertenbeiträge wird in der privaten Krankenversicherung wird zur Bildung von Altersrückstellungen verwendet. Dies soll die Behandlungskosten gleichmäßger auf die Lebenszeit der Versicherten aufteilen, da in der Regel die meisten Kosten im Alter anfallen. Durch die Gesundheitsreform wird die Übertragung dieser Altersrückstellungen bei Wechsel des privaten Krankenversicherers erleichtert. Darüber hinaus können alle freiwillig in einer gesetzlichen Kasse versicherten nun innerhalb von sechs Monaten nach Beendigung der Versicherungspflicht in den Basistarif eines privaten Krankenversicherers ihrer Wahl wechseln. PKV-Kunden, die mindestens 55 Jahre alt sind oder den regulären PKV-Beitrag nachweislich nicht mehr bezahlen können, dürfen auch nach dem 30. Juni 2009 in den Basistarif umsteigen.
