Geldspartipps




Handwerkerrechung von Steuerschuld abziehbar

Seit 2008 dürfen Privatpersonen erstmals die Lohnkosten aus einer Handwerkerrechnung von ihrer Steuerschuld abziehen. Der Abzug darf zusätzlich zur Vergünstigung für haushaltsnahe Dienstleistungen in Anspruch genommen werden.

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